allgemeine geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines
Es gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der elderbrook solutions GmbH (nachfolgend „elderbrook“ genannt), sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, sofern sie von elderbrook schriftlich bestätigt worden sind. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgewichen werden.

§2 Angebote
Angebote von elderbrook sind stets freibleibend und unverbindlich. Darüber hinaus behält sich elderbrook vor, Angebote zu widerrufen, sofern eine richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung nicht gewährleistet werden kann.

§3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde muss vor Beauftragung, spätestens vor der Vertragsdurchführung überprüfen und gewährleisten, dass die Waren- und Dienstleistungen von elderbrook kompatibel zur Hard- und Software des Kunden sind. Gegebenenfalls hat der Kunde die Kompatibilität herzustellen. Stellt sich ein Kompatibilitätsmangel im Nachhinein heraus, ergibt sich hieraus kein Rücktrittsgrund auf Seiten des Kunden. Der Kunde stellt elderbrook die für die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, insbesondere Vorlagen, Unterlagen und Daten unentgeltlich zur Verfügung. elderbrook haftet nicht für Schlechtleistung oder Schäden mangels Bereitstellung dieser Informationen. Der Kunde gewährt den Mitarbeitern von elderbrook uneingeschränkten Zugang zu Räumen, Sachmitteln und eigenen Mitarbeitern, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist. Hierfür ist gegebenenfalls insbesondere die Benachrichtigung des Wachdienstes, die Mitteilung über Hausregeln, sowie die Einbindung in Schließsysteme des Kunden herzustellen. Zu den Sachmitteln zählen insbesondere die kostenfreie Bereitstellung der erforderlichen Stromversorgung, Telefonverbindungen und Datenübertragungsleitungen. Der Kunde unterrichtet die Mitarbeiter von elderbrook über die im Rahmen der Vertragsdurchführung zu beachtenden Sicherheitsvorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes. Der Kunde stimmt erforderliche Termine und Besprechungen mit elderbrook ab, bereitet diese vor und sorgt für deren Einhaltung. Der Kunde nimmt regelmäßig Datensicherungen und -Überprüfungen vor. Vor einem umfangreichen Eingriff in ein EDV-System stellt der Kunde eine vollständige Sicherung her. Über einen solchen Eingriff wird der Kunde seitens elderbrook vorab informiert.

§4 Abtretung
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit elderbrook nicht ohne vorherige Zustimmung abtreten.

§5 Schutzrechte Dritter und Freistellung
Der Kunde hat vor Vertragsschluss sicherzustellen, dass die Ausführung des Vertrages weder gesetzliche Bestimmungen noch Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt elderbrook von entsprechenden Inanspruchnahmen frei.

§6 Verschwiegenheitspflicht
Der Kunde und elderbrook verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und diese weder für eigene Zwecke zu gebrauchen noch Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, wenn der jeweilige Vertragspartner gesetzlich oder behördlich zur Auskunft verpflichtet ist. Die Verschwiegenheitspflicht besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Vertragsbeendigung hinaus. Hierüber sind alle Mitarbeiter des jeweiligen Vertragspartners zu unterrichten.

§7 Leistung und Lieferung
Technische und gestalterische Beschreibungen und Angaben in schriftlichen Unterlagen geben den technischen Stand zum Zeitpunkt ihrer Anfertigung an. Über nachträgliche Entwicklungen wird elderbrook den Kunden informieren.
Die von elderbrook genannten Liefertermine hängen von der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung ab. Insbesondere höhere Gewalt und Ereignisse, die eine Lieferung erschweren oder unmöglich machen, berechtigen elderbrook zu einer angemessenen Verzögerung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Der Verzugsschaden aus selbstverschuldeten Lieferverzögerungen ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
Der Kunde ist grundsätzlich zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet. Das anteilige Entgelt wird entsprechend fällig. elderbrook behält sich Abweichungen innerhalb handelsüblicher Mengen- und Qualitätstoleranzen vor. Es obliegt dem Kunden, die Lieferung zur Wahrung seiner Gewährleistungsrechte auf Mangelfreiheit zu untersuchen und Mängel in gesetzlicher Frist zu rügen.

§8 Eigentumsvorbehalt
Es gilt außer in Fällen der §§ 946 ff. BGB der nachfolgende Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Zahlung der Gesamtsumme bleiben sämtliche dem Kunden gelieferten Waren im Eigentum von elderbrook. Der Kunde übernimmt die volle Haftung für solche Waren, die sich im Eigentum von elderbrook befinden. Der Käufer ist berechtigt, die an ihn ausgelieferten Produkte selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann diese Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis seitens elderbrook jedoch widerrufen und die Herausgabe der im Eigentum von elderbrook befindlichen Ware verlangt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Wiederbeschaffungswert gegen typische Gefahren zu versichern. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche aus Versicherungsleistungen wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung an elderbrook sicherungshalber in voller Höhe ab. elderbrook nimmt die Abtretung an.
Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. elderbrook wird den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist. Der Kunde räumt elderbrook zwecks Besichtigung der Vorbehaltsware das Recht ein, seine Geschäfts- und Lagerräume zu betreten und Vorbehaltsware von dort abzutransportieren, sofern elderbrook die Herausgabe verlangen darf.

§9 Zahlung
Das Entgelt ist an dem ausgewiesenen Datum auf der Rechnung spätestens aber netto 30 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Verzug tritt grundsätzlich spätestens 10 Tage nach Rechnungszugang ein. Bei wiederholt überzogenem Zahlungsziel behält sich elderbrook eine weitere Belieferung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vor.

§10 Gewährleistung und Haftung
1. Die elderbrook solutions GmbH übernimmt nur für die an sie beauftragten und von ihr ausgeführten Arbeiten und die von ihr eingesetzten Produkten für berechtigte Ansprüche die Haftung.
2. Die elderbrook solutions GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für zugesicherte Eigenschaften nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung wegen einfacher und mittlerer Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
3. Für Schäden, die durch eventuelle Betriebsunterbrechungen oder eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Systeme entstehen, kann die elderbrook solutions GmbH nicht haftbar gemacht werden. Auch insoweit ist die Haftung für Schäden auf einfache und mittelbare Fahrlässigkeit beschränkt, die durch Komponenten Dritter entstehen, die außerhalb der Einflussnahme der elderbrook solutions GmbH sind.
4. Die Haftung ist weiterhin beschränkt auf unmittelbare Schäden, soweit es die Haftung für einfache und mittlere Fahrlässigkeit betrifft.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und bei B-Ware 12 Monate gemäß § 438 BGB.

§11 Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es wird die ausschließliche Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) vereinbart. Gerichtsstand für alle aus einer Geschäftsbeziehung erwachsenden Rechtsstreitigkeiten ist Bietigheim-Bissingen. elderbrook behält sich vor, den Kunden auch am Gericht dessen Wohn- bzw. Unternehmenssitzes zu verklagen. Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist ausschließlich Bietigheim-Bissingen.

§12 Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt unberührt.

§13 Datenschutz
elderbrook setzt die Datenschutzanforderungen angemessen um und hat dazu weitgehende Datenschutzprozesse implementiert. Die Datenschutzverordnung ist auf der Homepage nachzulesen. Geschäftspartner sind angehalten, relevante Datenschutzanforderungen in der eigenen verantwortlichen Stelle qualifiziert selbständig umzusetzen.